AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Herborner Pumpentechnik GmbH & Co KG
für die Nutzung des Digitalen Betriebstagebuchs „eThemis“ (SaaS)
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Herborner Pumpentechnik GmbH & Co KG, Littau 3-5, 35745 Herborn („Anbieter“), und ihren Kunden über die Bereitstellung und Nutzung des digitalen Betriebstagebuchs „eThemis“ einschließlich Webportal und mobiler Applikationen für iOS und Android („Software“). Gegenstand dieser AGB ist die zeitweise Überlassung der Software und damit verbundenen, ebenfalls nachfolgend näher definierten weiteren Leistungen durch den Anbieter an den Kunden zur Nutzung der Software gegen Entgelt oder auch unentgeltlich („Services“).
(2) Der Vertrag über die Leistungen auf Grundlage dieser AGB, einschließlich aller Änderungen, Zusatz- oder sonstiger Vereinbarungen, („Vertrag“) tritt mit einer der folgenden Handlungen in Kraft:
- Digitale Annahme: Die AGB wurden durch den Kunden akzeptiert, indem dieser auf der für das Abonnement der Services vorgesehenen Software eine entsprechende Tick-Box angeklickt und damit erklärt hat, die AGB gelesen, verstanden und angenommen zu haben. Das Vertragsverhältnis wird sodann vom Anbieter durch eine Bestätigungs-E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse des Kunden bestätigt. Mit Erhalt dieser Bestätigung und/oder der Annahme der bestellten Leistungen gelten die AGB als vom Kunden akzeptiert.
- Schriftliche Annahme: Ein Vertrag, der diese AGB als Anlage beinhaltet, wurde von den Vertragsparteien (Anbieter und Kunde) in schriftlicher Form unterzeichnet.
(3) Vorbehaltlich abweichender Regelungen in der jeweiligen Servicebeschreibung oder dem Vertrag darf der Kunde die Services und die zugrundeliegende Produktlösung in Abhängigkeit von den gewählten Services entweder:
(i) für eigene interne Zwecke nutzen;
oder
(ii) als Dienstleister für die Analyse von Kundendaten einsetzen. In diesem Fall ist er berechtigt, die Ergebnisse der vom Anbieter erbrachten Leistungen auf Basis eines zwischen ihm und seinem Endkunden geschlossenen Vertrages an diesen weiterzugeben und bereitzustellen.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(5) Werden die Services zusammen mit von dem Anbieter gelieferten Hardwareprodukten erbracht, so erfolgt Verkauf und Lieferung dieser Produkte ausschließlich
-
(i) auf Grundlage der in der separat vereinbarten schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien und in Ermangelung dieser;
-
(ii) auf der Basis dieser AGBs, und ergänzend, soweit diese AGB keine Regelung enthält;
-
(iii) auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters (Allgemeine Geschäftsbedingungen der Herborner Pumpentechnik GmbH & Co KG).
2. Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software „eThemis“ während der Vertragslaufzeit in Form eines Software-as-a-Service (SaaS)-Modells über das Internet zur Verfügung.
(2) Vertragsgegenstand ist die Nutzungsmöglichkeit der Software durch den Kunden zur Dokumentation und Steuerung von Abläufen und Prozessen in Objekten („Facilities“) sowie die Speicherung der damit verbundenen Daten.
(3) Die Software wird auf eigenen Servern oder eines vom Anbieter beauftragten Rechenzentrums betrieben und / oder gespeichert und dem Kunden über eine Internetverbindung zugänglich gemacht.
(4) Die Software stellt ein technisches Dokumentations- und Verwaltungssystem dar. Sie dient der strukturierten Erfassung, Verwaltung und Archivierung von betrieblichen Daten und Prozessen. Sie ersetzt keine rechtliche, technische oder betriebliche Beratung zur Einhaltung regulatorischer Betreiberpflichten.
3. Leistungsbeschreibung
(1) Der Anbieter gewährleistet dem Kunden den Zugang zur jeweils aktuellen Version der Software über das Webportal sowie die mobilen Applikationen.
(2) Funktionsumfang, technische Voraussetzungen und Systemanforderungen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung oder Preisliste, die auf der Website des Anbieters veröffentlicht ist.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Software weiterzuentwickeln und zu aktualisieren, soweit dadurch der vertragsgemäße Gebrauch durch den Kunden nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Die Änderung muss dem Kunden vom Anbieter spätestens sechs Wochen vor ihrer Umsetzung angezeigt werden. Ein Anspruch des Kunden auf eine neuere Version des ursprünglich zur Verfügung gestellten und vereinbarten Software besteht nicht.
(4) Sofern der Anbieter wesentliche neue Features oder Upgrades der Software zur Verfügung hat, wird der Anbieter diese dem Kunden unter Mitteilung der damit verbundenen Mehrkosten anbieten.
4. Nutzungsrechte
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht ein, die Software für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.
(2) Eine Überlassung, Unterlizenzierung oder sonstige Weitergabe der Software an Dritte ist unzulässig, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich gestattet wurde. Der Anbieter gestattet hiermit jedoch bereits eine Unterlizenzierung, Überlassung oder sonstige Weitergabe, soweit dies für die Nutzung des Services für den Kunden notwendig ist. Dies beinhaltet insb. den Einsatz von Unterauftragnehmer des Kunden. Diese sind jedoch dem Anbieter schriftlich anzuzeigen.
(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu übersetzen, zu dekompilieren, zu verändern oder zurückzuentwickeln, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften dies erlauben.
(4) Die Parteien sind sich einig, dass der Anbieter die Daten des Kunden zur Wartung, Verbesserung und Weiterentwicklung der Services, einschließlich des Einsatzes künstlicher Intelligenz, nutzen darf.
Dem Anbieter wird in diesem Zusammenhang das ausdrückliche, weltweite, unbefristete, unwiderrufliche, nicht-exklusive, unentgeltliche, unterlizenzierbare und übertragbare Recht zur uneingeschränkten Nutzung und Verwertung bzw. zur Nutzung und Verwertung durch Dritte an diesen Daten eingeräumt.
Eine Weitergabe der Daten an andere Unternehmen ist dem Anbieter nur insoweit gestattet, als dies für die Erbringung der Leistungen, die Wartung, die Verbesserung oder die Weiterentwicklung der Services zwingend erforderlich ist.
Im Falle einer Kündigung dieser AGB bzw. des auf ihrer Grundlage basierenden Vertragsverhältnisses durch eine der Parteien ist der Anbieter berechtigt, die bei ihm gespeicherten Daten in ihrer aktuellen Form aufzubewahren.
(5) Soweit die in § 4.(4) genannten Daten personenbezogene Daten sind, gelten § 9, bzw. die gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen zum Datenschutz.
5. Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen.
(2) Der Kunde trägt dafür Sorge, dass seine Endgeräte die technischen Voraussetzungen erfüllen und ein Internetzugang besteht.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, die Software ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze sowie der vertraglichen Vereinbarungen zu nutzen.
(4) Der Kunde ist verantwortlich für die inhaltliche Richtigkeit der von ihm eingestellten Daten.
Für die Leistungserbringung stellt der Kunde die von dem Anbieter in der Leistungsbeschreibung im Webportal bzw. in der App oder im Vertrag spezifizierten Daten zur Verfügung. Der Kunde wird diese Daten über die in der Leistungsbeschreibung angegebene technische Schnittstelle an den Anbieter übermitteln.
(5) Der Kunde ist verpflichtet auf seine Kosten bei der Erbringung der Leistungen im erforderlichen Umfang mitzuwirken, insbesondere technische Unterstützung im erforderlichen Umfang zu leisten.
(6) Der Kunde ist allein verantwortlich für die Einhaltung sämtlicher für den Betrieb seiner Einrichtungen geltenden gesetzlichen, behördlichen und normativen Anforderungen. Dies gilt insbesondere für Dokumentations-, Prüf-, Mess- und Aufzeichnungspflichten im Zusammenhang mit dem Betrieb von Einrichtungen, Anlagen oder Objekten.
6. Vergütung
(1) Sofern die Nutzung der Software kostenpflichtig erfolgt, richtet sich die Vergütung nach der jeweils gültigen Preisliste des Anbieters.
(2) Zahlungen sind – soweit nichts Abweichendes vereinbart ist – sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
(3) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Software bis zur Begleichung der offenen Forderungen zu sperren.
(4) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten für SaaS-Verträge Mindestlaufzeiten von einem (1) Monat.
(5) Der Vertrag ist monatlich zum Monatsende mit einer Frist von einem (1) Monat kündbar.
7. Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag tritt Zustimmung zu den AGBs gemäß § 1 im Rahmen der Registrierung des Kunden und Freischaltung des Zugangs des ersten Objektes (Facility) durch den Anbieter in Kraft.
(2) Sofern nicht abweichend vereinbart, wird der Vertrag für kostenpflichtige Services auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem (1) Monat zum jeweiligen Monatsende schriftlich gekündigt werden. Im Falle von kostenlosen Services ist die Vertragslaufzeit unbestimmt und der Vertrag kann jederzeit sofort gekündigt werden.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- der Kunde trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung mit der Zahlung von mindestens zwei fälligen Entgelten in Verzug ist,
- der Kunde gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt,
- über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wird.
8. Haftung und Gewährleistung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet der Anbieter nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) verletzt wurde. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel wird ausgeschlossen.
(4) Soweit nicht anderweitig in einem Service Level Agreement vereinbart, übernimmt der Anbieter keine allgemeine Gewähr dafür, dass die Software die spezifischen Anforderungen des Kunden vollständig erfüllt oder dass der Betrieb ohne Unterbrechungen oder Fehler möglich ist.
(5) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf (12) Monate ab erstmaliger Bereitstellung der Software. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(6) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Datenverluste, soweit der Kunde es unterlassen hat, im Rahmen seiner Verantwortlichkeit regelmäßige Datensicherungen vorzunehmen. Die Haftung ist in diesem Fall auf den Aufwand beschränkt, der erforderlich ist, um die Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung wiederherzustellen. Der Kunde hat eigene Datensicherungen vorzuhalten (z.B. in PDF-Form oder Excel-Daten).
(7) Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden haftet der Anbieter nicht.
(8) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, Bußgelder, behördliche Maßnahmen oder sonstige Nachteile, die daraus resultieren, dass der Kunde gesetzliche oder behördliche Anforderungen im Zusammenhang mit dem Betrieb seiner Einrichtungen nicht erfüllt hat. Dies gilt insbesondere für unvollständige, fehlerhafte oder unterlassene Dokumentationen von Messwerten, Prüfungen oder sonstigen betrieblichen Vorgängen, soweit diese auf Eingaben oder Konfigurationen des Kunden beruhen.
9. Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze. Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils gültigen Datenschutzerklärung.
(2) Soweit erforderlich, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab.
(3) Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung sämtlicher ihnen im Rahmen dieses Vertrages bekannt gewordener Informationen.
(4) Nach Vertragsende werden personenbezogene Daten, die der Anbieter im Auftrag des Kunden verarbeitet hat, nach Ablauf einer Übergangsfrist von drei (3) Monaten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen oder der Kunde die Datenübertragung verlangt.
10. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(3) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden gegenüber dem Anbieter abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Kündigungen, Mängelanzeigen), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder der Textform (z. B. E-Mail).
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.